Grundsätze

Bevor die ausführliche Erläuterung unserer Zielvorgaben an die Dienstleistung "Lüftungsreinigung" anfängt (NORMLUFT ® - Grundsatz Nr. 4), möchten wir Ihnen gerne unsere Grundsätze kurz näherbringen.

Nr. 1 Nachhaltigkeit


Die gewerbliche Lüftungsreinigung kann enorme Mengen an Plastik (Abdeckungen), Wasser, Energie und Chemie  erfordern. Je günstiger und einfacher das Reinigungsverfahren, desto schädlicher für Anwender, Anwesende und Umwelt.

Wir wenden die innovativsten Reinigungstechnologien an. Damit ist gemeint: thermisch-mechanische Reinigungsverfahren bzw. Trockenreinigung. Der Einsatz von Chemikalien und großen Wassermengen wird weitestgehend vermieden. Dadurch wollen wir unsere Mitarbeiter und die Umwelt nicht unnötig zu belasten.

Die positiven Nebeneffekte: die Lüftungsreinigung findet dadurch viel effizienter statt und Schäden an Anlage und Umgebung werden vermieden.


Lüftungsreinigung - Reinigungstechnik & nachhaltig

Nr. 2 Schutzmaßnahmen


Die Verwendung der Schutzausrüstung ist für jeden am Arbeitsort Anwesenden PFLICHT! Wir halten eine Null-Toleranz-Politik bzgl. der Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen. Für Sie als Kunde, sollte eines klar sein –  wenn ein Reinigungstechniker keine Schutzausrüstung verwendet, dann aus einem der folgenden Gründe:

  • Er ist sich der Gefahr und Schadstoffbelastung nicht bewusst oder
  • Er ist sich der Gefahr und Schadstoffbelastung zwar bewusst, aber es ist ihm egal.

Schadstoffbelastete Raumluft ist der Tod auf Raten. Aus diesem Grund achten wir penibel auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen (und das nicht erst seit Corona).



Schutzausrüstung Lüftungsreinigung (Schutzmaßnahmen)

Nr. 3 Qualifizierung

Wir sind der Meinung, dass ein ausführender Lüftungsreiniger ein Grundniveau an technischem Verständnis, Verantwortungsgefühl und Pflichtbewusstsein mit sich bringen muss. Diesem Anspruch müssen wir unter allen Umständen für unsere Kunden, aber auch für unseren Ruf, gerecht werden. Daher werden bei NORMLUFT ® Lüftungsreinigung keine Hilfsarbeiter eingesetzt. Eine Ausnahme stellen natürlich Personen dar, welche den Beruf des Lüftungsreinigers erlernen wollen.

Eine NORMLUFT ® Lüftungsreinigung wird grundsätzlich von Personen durchgeführt, welche zumindest eine abgeschlossene, technische Berufsausbildung vorweisen können sowie VDI 6022 Kat. B geschult sind. Erfahren Sie mehr über unsere Qualifizierung!

Qualifizierte Lüftungsreinigung


Nr. 4 Transparenz & Beratung

 

Die Motivation, eine Lüftungsanlage sanieren bzw. reinigen zu lassen, muss jedem Auftraggeber klar sein. Die Aufgabe des Lüftungsreinigers ist es, diese Motivation gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber zu definieren und das festgelegte Ziel dann gewissenhaft zu erarbeiten. Dafür notwendig: Fachwissen und Erfahrung. Nur mit dem entsprechenden fachlichen Know-How (vor allem was technische Regelwerke, Normen und Richtlinien betrifft), kann ein Anlagenbetreiber vollumfänglich (und was noch wichtiger ist: korrekt) beraten werden.


Warum also, wollen SIE Ihre Lüftungsanlage reinigen lassen?

  • Weil die RLT-Anlage schmutzig ist?
  • Weil Sie gehört haben, dass man das von Zeit zu Zeit machen muss?
  • Weil Sie gehört haben, dass man das 1x jährlich machen muss?
  • Weil eine Behörde, ein Vorgesetzter, Kunde, Mitarbeiter etc. Sie dazu aufgefordert hat?


Die Frage, warum Sie Ihre Lüftungsanlage reinigen lassen sollen, können wir gemeinsam klären. Dazu möchten wir Ihnen unseren Zugang zum Thema "Lüftungsreinigung" erläutern:


Obliegenheits- & Instandhaltungspflicht

Jede technische Anlage, welche gewerblich betrieben wird, zieht eine sogenannte Obliegenheitspflicht mit sich. Im Falle von Lüftungsanlagen nennt man diese Obliegenheitspflicht auch "Instandhaltungspflicht". Warum besteht nun so eine Pflicht für Anlagenbetreiber?

Der Grund ist schnell erklärt: es darf keine Gefahr vom Zustand des jeweiligen technischen Gewerkes für die Nutzer ausgehen bzw. müssen gewisse technische Anlagen im Gefahrenfall betriebsfähig sein (z.B. Brandschutzklappen).

Beide Begründungen (keine Gefahr vom Anlagenzustand ausgehend und Gefahr abwendend) zielen auf einen Aspekt ab: Schutz von Leib und Leben.
Instandhaltung Lüftungsanlagen Österreich

Unsere Empfehlung


Wenn wir Lüftungsanlagen für unsere Kunden reinigen, dann nur mit einem Sinn und Zweck. Wir stellen den gesetzeskonformen Zustand der Lüftungsanlagen wieder her und bescheinigen die Betriebssicherheit verbindlich mit einem hygiene- und brandschutztechnischen Gutachten. Nur mit einer Bescheinigung dieser Art, können Sie im Streit- oder Schadensfall Rechtssicherheit erlangen. Der nachweislich (und am wichtigsten: für Sachverständige und Versicherungen nachvollziehbare!) betriebssichere Zustand der Anlage ist unsere einzige Motivation, eine Lüftungsanlage zu reinigen. Das bedeutet aber auch: keine halben Sachen!

Sie wollen mehr erfahren? Kein Problem. Unsere Philosophie zur gewerblichen Lüftungsreinigung ist auch in der Dienstleistung Lüftungsbefund gem. § 13 AStV verpackt. Entnehmen Sie bitte die weiteren Informationen, wie wir bei der Bescheinigung der Betriebssicherheit einer Lüftungsanlage vorgehen, dem Hauptmenüpunkt Lüftungsbefund gem. § 13 AStV.

FAZIT

Um in Erfahrung zu bringen, wie groß das Leistungsvolumen ist, welches erbracht werden muss, um die Betriebssicherheit einer Lüftungsanlage wiederherzustellen, muss auch die Bestandsaufnahme entsprechend durchgeführt werden.

Die Bestandsaufnahme wird von uns in Form einer Inspektion der Lüftungsanlage gem. dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Was betriebssicher ist und was nicht, was sicherheitsrelevant ist und was nicht, entscheiden wir nicht nach bestem Wissen und Gewissen und auch nicht nach Lust und Laune. Wir wenden technische Regelwerke an (Normen & Richtlinien), welche Ihnen im Streit- oder Schadensfall die notwendige Rechtssicherheit bieten.

Warum sonst sollten wir eine Lüftungsanlage reinigen, wenn nicht aus dem naheliegendsten Grund: die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes und der Betriebssicherheit Ihrer Lüftungsanlage.


Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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